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Streit ums Vorseewasser

Das Wasser des Vorsees um das Jahr 1414

Heute besteht keine Möglichkeit mehr, das Wasser des Vorsees in den Häcklerweiher abzuleiten. Der Wasserspiegel des Häcklers liegt höher als der des Vorsees (ca. 60-70 cm). Im dazwischenliegenden Moränenhügel sind allerdings Spuren eines Durchstichs zu erkennen.

Als der Vorsee noch fünfmal so groß war wie heute (42 ha), war auch sein Wasserspiegel bedeutend höher. „Zwischen 1670 und 1750 wurde der im damaligen Besitz des Klosters Weingarten befindliche Vorsee abgesenkt. Seine Fläche ging auf 14,5 ha zurück.”: (StA Rv SpA 70 1 a)

Bemerkenswert ist eine Aufzeichnung aus dem Jahre 1414:
Der ehrenwürdige geistliche Herre Abt Joachim des Gottshaus Weingarten und Hans Emensaw, als Vogt des Kindes des seligen Hansen Kellers seien vor Bürgermeister und Rat zu Ravensburg gekommen, weil sie - ‚etwas stoße mitainander hetten’. - Der Herr Abt wolle das Wasser aus dem Vorsee in den Häcklerweiher laufen lassen. Das, so der Vogt, brächte dem Kind Schaden, weil der vom Vorsee kommende Bach durch das Dorf dann kein Wasser mehr führe und auch der See des Kindes darunter leiden würde!

Der Rat entschied, der Abt könne das Wasser aus dem Vorsee drei Wochen lang nehmen, wenn er nach Ablassen des Häcklerweihers diesen wieder füllen wolle. Jedoch solle er zum Dorf und See des Kindes Wasser nach Notdurft laufen lassen, ohne ein falsches Spiel zu treiben.”: (Nr. 3, S. 229/230, Z. 45 ff)

Dies war eine zu dieser Zeit übliche verwaltungsrechtliche Entscheidung, die sehr rational zwischen den Aufgaben und Rechten eines Abtes des Klosters Weingarten als Grundbesitzer einerseits und als geistlicher Herr andererseits zu unterscheiden wusste.

Erstellt: 20.11.2012, Josef Fürst
Historischer Zeitraum: 1414
Verfasser/Quellen: Nr. 3
Stichwörter: Hansen Keller - Kloster Weingarten

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Die Erarbeitung und Erstellung dieser Internetseiten "Geschichte & Geschichten" wurde gefördert im Rahmen des PLENUM-Projektes "Historische Landnutzungsdokumentation" durch PLENUM und der Europäischen Union.